Inhaber:
Herr Holzer Jona
Mindelheimer Straße 2
6130 Schwaz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines / Vertragsschluss
Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Angebots- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich
Bestandteil des Kaufvertrages.
Bei telefonische oder schriftlicher Auftragsannahme durch uns, trägt der Auftraggeber die Kosten sowie die Gefahr.
1.2 Aufklärung für den Kunden
Sämtliche am Fahrzeug durchgeführte Änderungen müssen vom Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, sollten etwaige Änderungen nicht eingetragen werden, drohen Ihnen folgende Konsequenzen, auf welche wir Sie aufmerksam machen möchten:
Der Einbau von Zusatzelektronik (Chiptuning) oder Softwareprogrammierung bei Kraftfahrzeugen hat folgende Auswirkungen auf Ihr Fahrzeug:
führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
2. Widerrufsrecht
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Auftragserteilungen ist der Kunde vier Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Herrn
Holzer Jona.
2.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
3. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste bzw. Vereinbarungen, am Tage der erbrachten Leistung.
4. Termine
Kundentermine sowie deren Fristen sind
unverbindlich.
Höhere Gewalt, Störungen des Betriebes, Verkehrsbeeinträchtigungen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren,
entbinden uns von der Einhaltung des Terminzeitraumes und geben dem Käufer kein Recht auf Schadensersatz oder Vertragsrücktritt.
5. Abnahme
Mit der Übernahme des Fahrzeuges durch den
Auftraggeber gilt dies als abgenommen und ordnungsgemäß übergeben.
Nach dem Aushändigen und Begleichen der Rechnung muss das Kundenfahrzeug innerhalb von vier Tagen abgeholt werden.
Wird innerhalb der genannten Frist das Fahrzeug nicht abgeholt, wird ein Standgeld in höhe der ortsübliche Einstellgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge berechnet. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 5 % über dem Hauptrefinanzierungszinssatz der OeNB.
6. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat das Fahrzeug bei Erhalt zu
prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme geltend zu machen.
Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder
Konstruktionsfehler erbracht wird.
7. Gewährleistung / Haftung
Die Firma Prime Chiptuning Tirol übernimmt keine
Haftung für Schäden, welche durch eine Änderung der Fahrzeugsoftware oder durch das Chiptuning am Fahrzeug entstehen, hierzu wird vor der Auftragsdurchführung vom Kunden ein Haftungs bzw.
Garantieausschluss unterzeichnet.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung muss unmittelbar nach der erbrachten Leistung erfolgen. Die Zahlung hat per PayPal, Sofortüberweisung, Gutschein oder Barzahlung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über Hauptrefinanzierungszinssatz der OeNB zu berechnen.
9. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.
10. Urheberrechtsschutz
Sämtliche Inhalte des Onlineauftrittes, sowohl Bilder, Logos als auch Tabellen und Texte, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Inhalte dürfen ohne schriftliche Erlaubnis weder
auszugsweise noch gesamt in irgendeiner Form genutzt werden.
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